Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Dieser Vertrag wird mit Unterzeichnung gültig. Die vereinbarte Werbelaufzeit beginnt mit der Inbetriebnahme des Präsentationssystems bzw. dem Aufspielen der Werbeanzeigen am vereinbarten Standort. Wenn der Auftraggeber eine automatische Verlängerung im Auftrag vereinbart hat, bestätigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Preisgarantie. Diese wird bei der vertragsgemäßen Verlängerung zum Tragen kommen, sofern uns keine fristgemäße Kündigung des Auftraggebers vorliegt.
2. Geringfügige Änderungen der vereinbarten Standortwahl aus technischen Gründen (z.B. Baumaßnahmen) bleiben vorbehalten.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gestaltungsunterlagen bis spätestens eine Woche nach Vertragserteilung an den Auftragnehmer unter Angabe der Projektbezeichnung zu schicken – per Post, per Datenträger oder per Mail (info@innova-media.eu) oder dem Beauftragten des Auftragsnehmers eine entsprechende Vorlage auszuhändigen. Vor Beginn der Präsentation erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer dann einen Korrekturabzug zugesandt. Dieser gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von einer Woche nach Erhalt dem Auftragnehmer ein Änderungswunsch des Auftraggebers zugeht.
4. Gehen die Gestaltungsunterlagen nicht fristgerecht beim Auftragnehmer ein, erklärt sich der Auftraggeber hiermit einverstanden, dass die Werbeanzeige nach dessen Homepage oder Stempel durch den Auftragnehmer in eigenem Ermessen gestaltet wird.
5. Fehler im Text werden unter der Voraussetzung korrigiert, dass der dem Auftraggeber übersandte Korrekturabzug innerhalb einer Frist von 8 Tagen wieder dem Auftragnehmer zugeht. Entscheidend ist das Datum des Poststempels.
6. Vom Auftraggeber nach Ablauf der Frist gewünschte Änderungen, die von der ursprünglichen Vorlage des Auftraggebers abweichen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
7. Mit Zusendung des Korrekturabzugs erfolgt die Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer. 50% des Brutto-Rechnungsbetrages werden bei vorliegender Einzugsermächtigung innerhalb von 8 Tagen vom Konto des Auftraggebers abgebucht bzw. sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Die verbleibenden 50% des Brutto-Rechnungsbetrages sind bei Inbetriebnahme des Präsentationssystems bzw. mit Aufspielen der Werbung auf den Bildschirm zahlbar. Bei Auftragserteilung wird keine Zahlung geleistet. Beauftragte des Auftragnehmers sind nicht zum Inkasso berechtigt. Kann der Einzug der ersten Teil-Rate nicht vollzogen werden bzw. leistet der Auftraggeber innerhalb von acht Tagen nach Rechnungseinzug keine Zahlung, wird die gesamte Bruttorechnungssumme sofort zur Zahlung fällig und ist mit 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.
8. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart umfasst der Auftrag keinen Ausschluss von Wettbewerbern von der Werbepräsentation.
9. Dem Auftraggeber ist es gestattet die Ausführung des Auftrages auf Dritte zu übertragen.
10. Sollten Teile der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Kaufleute im Sinne des HGB sind.